Anwalt KFZ-Vertragsrecht: Wie wir Ihnen helfen können!

Igor Posikow

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Inhalt

Ein Anwalt für Kfz-Vertragsrecht wird von Autokäufern, Autoverkäufern, Autohändlern oder Autowerkstätten dann benötigt, wenn es Probleme mit dem gekauften Neu- oder Gebrauchtwagen gibt oder eine Reparatur nicht nach Plan verlaufen ist.

Dabei erstreckt sich das Kfz-Vertragsrecht nicht nur auf den Kauf und Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen. Auch das Leasing von Fahrzeugen gehört zum Bereich des Kfz-Vertragsrechts.

Anwalt KFZ-Vertragsrecht
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Welche typischen Probleme beim Autokauf auftreten können, wie ein Anwalt für Kfz-Vertragsrecht Betroffenen helfen kann und was ein Anwalt für Kfz-Vertragsrecht macht, erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Igor Posikow in diesem Beitrag.

Was fällt alles unter das KFZ-Vertragsrecht?

Ob Autokauf, Autoverkauf, Autoleasing oder Autoreparatur – all diese Vorgänge sind mit geschlossenen Verträgen verbunden. Dabei kann es zu rechtlichen Problemen und Ansprüchen in allen Fragen rund um die verschiedenen Kfz-Verträge kommen.

In erster Linie betrifft das Kfz-Vertragsrecht jedoch Ansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen sowie bei Mängeln, Schäden oder Manipulationen des Fahrzeugs.

Vor dem Autokauf

Bereits vor Abschluss eines Kfz-Kaufvertrages kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen. Werden Fahrzeuge auf einer der gängigen großen Online-Plattformen oder in Anzeigen angeboten, macht der Verkäufer nähere Angaben zu seinem Fahrzeug und dessen Ausstattung.

Die Inhalte und Angaben in diesen Anzeigen und Angeboten können bereits zu Gewährleistungsansprüchen des Käufers führen, wenn die Angaben nicht zutreffen. Seit der gesetzlichen Reform 2022, müssen die Angaben in den Online-Angeboten nicht nur wiederholt werden. Der Autohändler muss einen Hinweis vor Vertragsschluss und bei Vertragsschluss auf Abweichungen von der Online-Anzeige erteilen. Geschieht dies nicht, macht sich der Autoverkäufer in vielen Fällen haftbar.

Unfallschäden und Kilometerstand

Ein großes Ärgernis beim Gebrauchtwagenkauf sind verschwiegene Unfallschäden und manipulierte Kilometerstände. Dabei sind Unfallfreiheit und Kilometerstand für viele Gebrauchtwagenkäufer entscheidende Kaufkriterien. Für den Laien ist es jedoch oft kaum möglich, Unfallfahrzeuge und reparierte Unfallschäden zu erkennen.

Lässt sich ein solch versteckter Unfallschaden jedoch – meist mit Hilfe eines Sachverständigen – nachweisen, kann der Käufer Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Denn wenn der Verkäufer erklärt, dass ein Fahrzeug keinen Unfallschaden hat, ist diese Erklärung bindend. Allerdings kommt es auf die genaue Formulierung im Kaufvertrag an.

Gerade gewerbliche Händler unterliegen einer eingeschränkten Sorgfaltspflicht und müssen das Fahrzeug lediglich einer fachmännischen Sichtprüfung unterziehen.

In seinem wegweisenden Urteil vom 15.04.2015 hat der BGH Folgendes entschieden:

„Den Gebrauchtwagenhändler trifft keine generelle, anlassunabhängige Obliegenheit, das Fahrzeug vor dem Verkauf umfassend zu untersuchen. Vielmehr kann er zu einer Überprüfung des Fahrzeugs nur aufgrund besonderer Umstände, die für ihn einen konkreten Verdacht auf Mängel begründen, gehalten sein. Abgesehen von diesen Fällen ist der Händler grundsätzlich nur zu einer fachmännischen äußeren Besichtigung („Sichtprüfung“) verpflichtet.”

Auch wenn der gewerbliche Händler keine Kenntnis von dem Unfallschaden und dessen Reparatur hatte, haftet er in den meisten Fällen.

Ähnliches gilt für einen falschen Kilometerstand. Auch hier sind Manipulationen schwer zu erkennen, aber wenn sie nachgewiesen werden können, kann der Käufer rechtliche Ansprüche geltend machen.

Fehlende Ausstattung

Neuere Fahrzeuge bieten viele Ausstattungsmerkmale. Seien es Parksensoren, Rückfahrkameras, Schiebedächer, Klimaanlagen, Einparkhilfen, Navigationssysteme, Soundsysteme oder andere Ausstattungsvarianten. Doch nicht immer bietet ein gekauftes Fahrzeug auch die versprochene Ausstattung. Hier ist von Bedeutung, welche Ausstattungsdetails auch im Kaufvertrag vereinbart wurden.

Technische Mängel nach dem Kauf

Nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens können technische Mängel auftreten. Wenn diese technischen Mängel bereits beim Kauf des Fahrzeugs vorhanden waren, sich aber erst später zeigen, muss dies bewiesen werden. Wurde das Fahrzeug bei einem gewerblichen Händler gekauft, so gilt für einen gewissen Zeitraum eine Umkehr der Beweislast.

Nicht der Käufer muss beweisen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs mit einem technischen Mangel behaftet war, sondern es gilt die gesetzliche Vermutung, dass der technische Mangel bereits beim Kauf vorlag. Der Käufer muss in diesem Zusammenhang lediglich den Nachweis erbringen, dass der Mangel aufgetreten ist. Seit Inkrafttreten des neuen Auto-Kaufrechts am 01.01.2022 gilt hierfür eine Frist von einem Jahr statt 6 Monaten, wie bei Verträgen bis 2021.

Autokauf

Mehr zum neuen Kaufrecht 2022 unter dem Aspekt des Autokaufs lesen Sie in diesem Beitrag.

Leasing und Rücknahme des geleasten Fahrzeugs

Wenn Sie ein Auto leasen, wird einerseits ein Vertrag mit dem Hersteller des Fahrzeugs oder dem Händler abgeschlossen. Auf der anderen Seite tritt aber in den meisten Fällen eine Leasinggesellschaft als Käufer des Fahrzeugs gegenüber dem Hersteller/Händler auf. Das Fahrzeug gehört nicht dem Leasingnehmer, sondern der Leasinggesellschaft. Dies führt vor allem bei der Gewährleistung oder bei Mängeln am Fahrzeug zu rechtlichen Problemen.

Auch bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs treten häufig Probleme auf. Selbst wenn die Leasingdauer störungs- und unfallfrei verläuft, kann es bei der Rückgabe zu hohen Forderungen des Händlers kommen, wenn das Fahrzeug beschädigt sein sollte. Gebrauchsspuren, wie z. B. kleine Steinschläge, sind bei normaler Nutzung eines Fahrzeugs unvermeidlich. Häufig wird darüber gestritten, was als „normale Gebrauchsspuren“ zu betrachten ist und was dem Leasingnehmer als „beschädigt“ berechnet werden soll.

Warum brauche ich einen Anwalt für Kfz-Vertragsrecht?

Ob Autokäufer, Autoverkäufer oder Leasingnehmer – Probleme mit dem Fahrzeug können immer auftreten. Doch nicht bei jedem Problem sind die Betroffenen berechtigt, die gleichen Ansprüche geltend zu machen. Welche Rechte und Ansprüche den Betroffenen zustehen, hängt von den Umständen und ßder Art der Vertragsstörung ab.

Wurde beispielsweise der Kilometerstand eines Gebrauchtwagens manipuliert, möchten Autokäufer das gekaufte Fahrzeug in der Regel nicht mehr haben und vom Kaufvertrag zurücktreten.

Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht kann den Käufern in solchen Fällen helfen, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

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Liegt ein technischer Mangel vor, können Fahrzeugkäufer häufig nicht sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Handelt es sich um einen gewerblichen Händler, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde, wird innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf vermutet, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Autokaufs vorlag.

Dem Händler muss daher in der Regel Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Vorausgesetzt, der Mangel ist behebbar. Erst wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder der Händler dies versäumt, ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich.

Wurden im Kaufvertrag bestimmte Ausstattungsmerkmale vereinbart, muss das Fahrzeug diese auch aufweisen. Ist dies nicht der Fall, muss der gewerbliche Händler nachrüsten. Ist eine Nachrüstung nicht möglich, kann der Kaufpreis gemindert oder bei einem erheblichen Mangel auch vom Kaufvertrag zurückgetreten werden.

Weiterführende Rechte stehen dem Käufer auch bei einer arglistigen Täuschung durch den Autohändler über Eigenschaften des Fahrzeugs zu. In einem solchen Fall kann der Käufer häufig neben dem Rücktritt auch die Anfechtung des Kaufvertrags erklären.

Dem Kfz-Käufer steht bei einem Fernabsatzvertrag auch die Möglichkeit zu, den Kaufvertrag zu widerrufen. Die diesbezüglichen Voraussetzungen kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht überprüfen und den Widerruf gegenüber dem Autoverkäufer erklären.

Was macht ein Anwalt für Kfz-Vertragsrecht?

Als Anwälte für Kfz-Vertragsrecht vertreten wir Ihre Rechte bei Problemen mit Ihrem gekauften oder geleasten Fahrzeug.

Möchten Sie wegen verschwiegener Mängel oder in Garantie- und Gewährleistungsfällen beim Autokauf unter Berücksichtigung des neuen Kaufrechts ab 2022 unter bestimmten Voraussetzungen vom Autokauf zurücktreten? Wir prüfen, welche Ansprüche Ihnen zustehen und ob Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten können.

Darüber hinaus prüfen wir für Sie Kfz-Kaufverträge und beraten auch private Käufer, wie sie einen etwaigen Gewährleistungsausschluss in einem Kfz-Kaufvertrag richtig ausüben. Im Falle von Mängeln an Ihrem Gebraucht- oder Neuwagen setzen wir für Sie Ihre Ansprüche aus Gewährleistung durch.

Auch im Hinblick auf die gesetzlichen Änderungen im (Verbrauchsgüter-)Kaufrecht ab 2022 prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Zu unserer Beratung und Vertretung gehört auch die Durchsetzung von Ansprüchen von Geschädigten aus Verkehrsunfällen.

Igor Posikow ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Verkehrsrecht und ist im Vertragsrecht rund um den Autokauf versiert. Er vertritt sowohl Autohäuser als auch Privatpersonen in Hamburg und Lübeck. Für seine Mandanten hat er bereits eine Vielzahl von Vertragsstreitigkeiten erfolgreich geführt.

Bildquellennachweis: Andriy Popov | Panthermedia

Weiterführende Information zum KFZ-Vertragsrecht finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen:

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